
Arbeiten in der Höhe sind auf nahezu jeder Baustelle alltäglich, seien es Fassadenarbeiten oder die Montage von Dachrinnen. Handwerksbetriebe entscheiden, ob sie eine Hubarbeitsbühne oder Gerüste brauchen, je nach Arbeitshöhe, Dauer der Arbeiten, Untergrund und Zugänglichkeit. Der folgende Überblick zeigt, welche Kriterien bei der Auswahl wichtig sind, welche Vorschriften gelten und wann sich Miete oder Kauf betriebswirtschaftlich rechnen.
Auswahlkriterien: Arbeitshöhe, Reichweite und Untergrund
Die Wahl der geeigneten Maschine richtet sich nach dem Arbeitsort. Scherenbühnen erreichen Arbeitshöhen von etwa 6 bis 14 m und sind für vertikal durchgangfähige Zugänge auf festem Boden gedacht. Je nach Typ können Teleskop- und Gelenkbühnen Arbeitshöhen von mehr als 40 m und seitliche Reichweiten von 20 m und mehr abdecken, was z. B. bei Vordächern oder Anbauten erforderlich ist. Für unwegsames Gelände sind Raupen- oder Rough-Terrain-Bauarten mit höherer Flächenpressung nützlich.
Wer die Maschine nur für ein einzelnes Projekt braucht, kann eine Arbeitsbühne mieten und die Konfiguration passgenau am Objekt ausrichten, statt an einen vorhandenen Fuhrpark gebunden zu sein. Zentrale Kennzahlen aus dem Datenblatt sind neben Arbeitshöhe und Reichweite die Korblast, das Eigengewicht sowie die maximal zulässige Windgeschwindigkeit nachDIN EN 280, der harmonisierten Produktnorm für fahrbare Hubarbeitsbühnen.
Sicherheit und Qualifikation der Bediener
Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln. Nach der TRBS 2121 Teil 1 müssen Absturzgefahren bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Dazu zählen die dauerhafte Standposition im Korb und, bei Auslegerbühnen, das Anlegen persönlicher Schutzausrüstung gegen Herausschleudern. Bediener benötigen eine Ausbildung nach
DGUV Grundsatz 308-008, inklusive theoretischer und praktischer Prüfung. Der Unternehmer muss die Bediener zusätzlich schriftlich beauftragen. Vor der Nutzung ist eine tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen, jährlich eine wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person gemäß DGUV Vorschrift 1.
Gerüst oder Hubarbeitsbühne im Direktvergleich
Gerüste spielen ihre Stärken bei flächigen, länger dauernden Arbeiten aus, etwa bei einem Wärmedämmverbundsystem an einer Fassade über mehrere Wochen. Sie bieten eine durchgehende Arbeitsebene und Ablagefläche für Material. Der Aufbau ist personalintensiv, Aufbauzeiten von einem bis zwei Tagen sind für ein Einfamilienhaus realistisch. Hubarbeitsbühnen dagegen sind innerhalb weniger Minuten einsatzbereit und passen zu punktuellen Arbeiten, wechselnden Positionen und kurzen Einsätzen wie Fensterreinigung, Baumpflege, Kabelarbeiten oder Reparaturen am Dachrand.
Bei einem 200 Meter langen Fassadenabschnitt mit dreiwöchiger Bearbeitungszeit liegt das Gerüst meist vorn, bei einer einwöchigen Wartung an Lichtmasten die Hubarbeitsbühne. Auch der Flächenbedarf zählt. Ein Gerüst blockiert den Gehweg dauerhaft, eine mobile Bühne benötigt nur ihre Standfläche samt Rangierbereich, was Genehmigungen im öffentlichen Raum vereinfacht.
Kauf oder Miete: Auslastung als Entscheidungsgröße
Die betriebswirtschaftliche Faustregel orientiert sich an der jährlichen Nutzungshäufigkeit. Wer seine Bühne weniger als etwa 60 bis 80 Tage im Jahr einsetzt, fährt in der Regel mit Miete billiger, da Kapitalbindung, Wartung, jährliche Prüfung, Versicherung und Standplatz entfallen. Zudem bietet die Miete die Flexibilität, bei wechselnden Anforderungen die geeigneten Maschinenmodelle vorzuhalten. Ein Kauf ist vorteilhaft, wenn eine durchgehende Auslastung gegeben ist, die gleiche Maschinenklasse ständig benötigt wird und eigene Prüf- und Wartungsorganisationen im Betrieb vorhanden sind. Die laufende technische Entwicklung ist ebenfalls zu berücksichtigen. Elektrische und hybride Modelle setzen sich in den Städten mit Umweltzonen immer mehr durch, so daß ein Mietkonzept die Möglichkeit eröffnet, zu aktuellen Antrieben ohne Reinvestitionen Zugang zu erhalten.
Für die Projektplanung empfiehlt es sich, Höhe, Reichweiten, Untergrundverhältnisse und Einsatzzeit der angefragten Maschinen vorher schriftlich festzuhalten. Die Vermietung kann dann auf dieser Grundlage zur richtigen Maschinenklasse beraten und liefert die nötigen Prüfnachweise mit, was die Dokumentationspflichten gegenüber Bauherr und Berufsgenossenschaft erleichtert.
